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IG BRN 21
Interessengemeinschaft Bahnregion Rhein-Neckar 21


Nachrichten von 2021


8/2021:
Bundestagspräsident Schäuble in Mannheim
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble kam am 27.8.2021 auf Wahlkampftour in Mannheim vorbei. Auf einer Veranstaltung mit dem CDU-Kandidaten Hörner äußerte er sich auch zur Bahnlärmproblematik. Er sicherte seine Unterstützung für zwei weitere Güterzuggleise zu, da "Güterzuglärm schrecklich sei", und verwies auf seine Erfahrung in Offenburg.

Hintergrund: In Mannheim sind bereits heute 110 000 Menschen von nächtlichem Bahnlärm lauter als 45 dB(A) betroffen, und der Güterzugverkehr soll mehr als verdreifacht werden, nachts mehr als vervierfacht.
Schäubles Wahlkreis ist Offenburg, das für eine Gesamtbevölkerung von 60 000 Menschen einen Güterzugtunnel erhalten hat.

Schäuble und Hörner
Schäuble (li.) und Hörner


5/2021:
Bahnplanung am Bedarf vorbei
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil die Präzisierung der Klimagasziele bis 2050 angeordnet, und die Regierung hat bereits reagiert - das Verkehrsministerium und die DB bisher noch nicht.
Die drei im betroffenen Gebiet (Frankfurt-Mannheim) liegenden Mitglieds-BIs der IG BRN 21 haben den deutschen Verkehrsminister und einige europäische Interessenträger diesbezüglich angeschrieben.
Ein inhaltlich ähnliches Schreiben ging auch an die politischen Akteure Baden-Württembergs, da neben Hessen auch Mannheim / Heidelberg und der nördliche Teil des Rhein-Neckar-Kreises betroffen sind.
Hier können Sie dieses Schreiben nachlesen.


2/2021:
Parlamentarische Befassung
Am 4.2.2021 fand online die 12. Sitzung des Beteiligungsforums der DB statt, auf der die sogenannte "Parlamentarische Befassung" (BUV) besprochen wurde.
Die IG BRN 21 fordert die Regionalpolitik auf, sich bundesländerweit übergreifend federführend für die Gesundheits- und Lärmschutzinteressen ihrer Bürger einzusetzen. Wir sehen es als demokratische Aufgabe, Bestandsstreckenanlieger und Neubaustreckenanlieger gleich zu behandeln.
Dieses Recht muss jedoch durchgesetzt werden.
Zudem sind Lärmbelastungen mit Zugzahlen der Zukunft und nicht mit der veralteten Verkehrsprognose "2030" zu berechnen.
Lesen Sie hierzu die  Forderungen der IG BRN 21 .