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Im
Rahmen der Planung der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim und aller
direkt oder indirekt davon betroffenen Bestandsstrecken fordern wir:
- Die Politik übernimmt, gemeinsam mit den Bürgervertretern,
die Verantwortung für eine gesellschaftlich nachhaltige Planung, die
die Lärmschutzinteressen der Bürger beinhaltet. Zu diesem Zweck wird
ein Projektbeirat nach dem
südbadischen Muster eingerichtet.
- Es wird langfristig eine reine Güterzugstrecke geplant;
jede Übergangslösung, die zwischenzeitlich gebaut werden sollte, darf
dieses Ziel nicht kompromittieren. Nur eine starke und ganztägige Bündelung der Güterverkehre
kann mit dem entsprechenden Lärmschutz
Gemeinden vor dem zunehmenden Lärm bewahren. Insbesondere sind auch
linksrheinische Lösungen zu prüfen.
- Die Lämschutzbelange von Bestandsstrecken, seien es
parallel verlaufende oder zuführende, sind im Gesamtkonzept
mitzubetrachten. Die Lärmschutzkriterien nach Lärmvorsorge sind
anzuwenden, passiver Lärmschutz ist zu vermeiden.
Parallel verlaufende Bestandsstrecken sind ganztags weitgehend von
Güterzuglärm zu entlasten.
- In Einklang mit der Koalitionsvereinbarung der aktuellen
Regierung sind ab 2016 verkehrsbeschränkende
Maßnahmen wie
Geschwindigkeitsbeschränkung und Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete
Güterzüge einzusetzen.
- Neben dem Ausbau der Güterzugkapazitäten auf der
Europa-Transversale Genua-Rotterdam wünscht die Region eine Erweiterung
der Personenfernverkehr- und
Personennahverkehr-Kapazitäten. Bei der
Projektplanung sind diese zu berücksichtigen.
- Sektorale Forderungen
6a. Forderung der
BILA "Lebensraum vor ICE-Trasse"
Im Falle einer Trassenführung entlang der A 67 fordern wir, dass ein
langer bergmännischer Tunnel
von Bensheim-Langwaden bis weit südlich
der Raststätte Lorsch-West (Lampertheimer Gescheid) gebaut wird. Eine
Machbarkeitsstudie bescheinigt diesem Projekt gute
Realisierungschancen. Nur mit einer solchen Tunnellösung wird dem
Schutz der Menschen und der Natur in unserer Region angemessen Rechnung
getragen.
Von dieser mit der A67 gebündelten Trassenführung darf frühestens
südlich des Knotenpunktes der L3110 mit der A67 abgewichen werden. Im
Bereich von Schutzgebieten sind entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen
vorzusehen, wie z. B. mit gedeckeltem Trog.
6b. Mannheim
Tunnellösung für das gesamte
Stadtgebiet mit Anbindung an den
Rangierbahnhof, die alle Transit- und im Rangierbahnhof umzuschlagenden
Güterzüge aufnehmen kann. Bindende Vereinbarung, den Tunnel zu nutzen.
In Bezug auf den vorgezogenen zweigleisigen
Riedbahnausbau:
Verkehrsbeschränkung und Geschwindigkeitsbegrenzung, sowie
Nachtfahrverbote für nicht
umgerüstete
Güterzüge.
6c. Hockenheim
Einhaltung der Zusagen aus dem Planfeststellungsverfahren von 1981,
insbesondere Einhaltung eines Mittelungspegels
von 50 dB sowie eines
Maximalpegels von 65 dB, unter gänzlichem Verzicht auf passive
Lärmschutzmaßnahmen.
Es sei darauf darauf hingewiesen: Die Neubaustrecke ist ein
Jahrhundertprojekt (bezogen auf die Nutzungsdauer) - einem
Jahrhundertnutzen können auch Jahrhundertschäden entgegenstehen.
Der
Kultur- und Siedlungsraum in der Rhein-Neckar-Region darf nicht
durch kurzfristige Fehlsteuerungen in seiner Zukunft beschädigt werden!
Die vollständige Formulierung unserer Forderungen finden Sie im Grundsatzpapier
der IG BRN 21.
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