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IG BRN 21
Interessengemeinschaft Bahnregion Rhein-Neckar 21


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Im Rahmen der Planung der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim und aller direkt oder indirekt davon betroffenen Bestandsstrecken fordern wir:
  1. Die Politik übernimmt, gemeinsam mit den Bürgervertretern, die Verantwortung für eine gesellschaftlich nachhaltige Planung, die die Lärmschutzinteressen der Bürger beinhaltet. Zu diesem Zweck wird ein Projektbeirat nach dem südbadischen Muster eingerichtet.

  2. Es wird langfristig eine reine Güterzugstrecke geplant; jede Übergangslösung, die zwischenzeitlich gebaut werden sollte, darf dieses Ziel nicht kompromittieren. Nur eine starke und ganztägige Bündelung der Güterverkehre kann mit dem entsprechenden Lärmschutz Gemeinden vor dem zunehmenden Lärm bewahren. Insbesondere sind auch linksrheinische Lösungen zu prüfen.

  3. Die Lämschutzbelange von Bestandsstrecken, seien es parallel verlaufende oder zuführende, sind im Gesamtkonzept mitzubetrachten. Die Lärmschutzkriterien nach Lärmvorsorge sind anzuwenden, passiver Lärmschutz ist zu vermeiden.
    Parallel verlaufende Bestandsstrecken sind ganztags weitgehend von Güterzuglärm zu entlasten.

  4. In Einklang mit der Koalitionsvereinbarung der aktuellen Regierung sind ab 2016 verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkung und Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterzüge einzusetzen.

  5. Neben dem Ausbau der Güterzugkapazitäten auf der Europa-Transversale Genua-Rotterdam wünscht die Region eine Erweiterung der Personenfernverkehr- und Personennahverkehr-Kapazitäten. Bei der Projektplanung sind diese zu berücksichtigen.

  6. Sektorale Forderungen

    6a. Forderung der BILA "Lebensraum vor ICE-Trasse"
    Im Falle einer Trassenführung entlang der A 67 fordern wir, dass ein langer bergmännischer Tunnel von Bensheim-Langwaden bis weit südlich der Raststätte Lorsch-West (Lampertheimer Gescheid) gebaut wird. Eine Machbarkeitsstudie bescheinigt diesem Projekt gute Realisierungschancen. Nur mit einer solchen Tunnellösung wird dem Schutz der Menschen und der Natur in unserer Region angemessen Rechnung getragen.
    Von dieser mit der A67 gebündelten Trassenführung darf frühestens südlich des Knotenpunktes der L3110 mit der A67 abgewichen werden. Im Bereich von Schutzgebieten sind entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen vorzusehen, wie z. B. mit gedeckeltem Trog.

    6b. Mannheim
    Tunnellösung für das gesamte Stadtgebiet mit Anbindung an den Rangierbahnhof, die alle Transit- und im Rangierbahnhof umzuschlagenden Güterzüge aufnehmen kann. Bindende Vereinbarung, den Tunnel zu nutzen.
    In Bezug auf den vorgezogenen zweigleisigen Riedbahnausbau: Verkehrsbeschränkung und Geschwindigkeitsbegrenzung, sowie Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterzüge.

    6c. Hockenheim
    Einhaltung der Zusagen aus dem Planfeststellungsverfahren von 1981, insbesondere Einhaltung eines Mittelungspegels von 50 dB sowie eines Maximalpegels von 65 dB, unter gänzlichem Verzicht auf passive Lärmschutzmaßnahmen.

Es sei darauf darauf hingewiesen: Die Neubaustrecke ist ein Jahrhundertprojekt (bezogen auf die Nutzungsdauer) - einem Jahrhundertnutzen können auch Jahrhundertschäden entgegenstehen.

Der Kultur- und Siedlungsraum in der Rhein-Neckar-Region darf nicht durch kurzfristige Fehlsteuerungen in seiner Zukunft beschädigt werden!

Die vollständige Formulierung unserer Forderungen finden Sie im Grundsatzpapier der IG BRN 21.


Was fordern wir?
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